Als der FSV Frankfurt im Herbst letzten Jahres drei muslimische Profis abmahnte, weil sie während des Ramadans unerlaubt fasteten und so „ihr sportliches Leistungsvermögen in erheblicher Weise gefährdet haben“, hagelte es viel Kritik.
Jetzt hat sich der mutige Schritt des kleinen Zweitligisten gelohnt und für Klarheit gesorgt.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) gab Mittwoch bekannt: Profi-Fußballer dürfen im Ramadan Fasten brechen!
Die Al-Azhar, führende Autorität des Islam in Kairo, kommt zu dem Schluss: „Der Arbeitsvertrag zwischen dem Spieler und dem Verein zwingt den Spieler zu einer bestimmten Leistung und wenn diese Arbeit, laut Vertrag, seine einzige Einnahmequelle ist und wenn er im Monat Ramadan die Fußballspiele bestreiten muss und das Fasten Einfluss auf seine Leistung hat, dann darf er das Fasten brechen.“
ZMD-Generalsekretär Aiman Mazyek: „Vereinen und Spielern ist damit sowohl im arbeitsrechtlichen wie im theologisch rechtlichen Sinne ,Rechtssicherheit´ verschafft worden.“
FSV-Manager Bernd Reisig: „Wir begrüßen sehr, dass eine Regelung gefunden wurde, die gestattet, dass Spieler ihrer hochleistungssportlichen Arbeit nachgehen können und dabei vollumfänglich ihren Glauben leben dürfen. Der FSV ist froh, dass er zur Lösung dieser Problematik beitragen konnte.“
Schlusswort von Aiman Mazyek: „Der muslimische Profi kann die Fastentage in der spielfreien Zeit nachholen und erweist Gott und dem heiligen Monat Ramadan weiterhin die Ehre und Respekt.“