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Sportgericht der Regionalliga Südwest



Urteil wegen Diskriminierung

Die FSV Frankfurt 1899 Fußball GmbH wird gem. §§ 9 Abs. 2 Satz 1, 9 Abs. 3 i.V.m. § 9a Rechts- und Verfahrensordnung (RVO) wegen Diskriminierung zu einer Geldstrafe in Höhe von 6.000 Euro verurteilt.

Das Sportgericht der Regionalliga Südwest sieht es als erwiesen an, dass ein Spieler des VFB Stuttgart II nach Spielschluß des Meisterschaftsspiels zwischen dem FSV Frankfurt und VFB Stuttgart II am 29.08.2023 durch eine Zuschauerin auf der Haupttribüne mehrfach verbal diskriminiert wurde.

Das Urteil bewegt sich am unteren Ende der Strafskala (€3.000 bis €75.000). Das Sportgericht hat bei der Festsetzung der Strafe berücksichtigt, dass der FSV Frankfurt glaubhaft darlegen konnte, daß der Verein sich in der Vergangenheit besonders gegen diskriminierendes Verhalten stark gemacht hat.

Der FSV Frankfurt akzeptiert die Entscheidung des Sportgerichts, betont jedoch ausdrücklich dass die Äußerungen der Zuschauerin nicht vorhersehbar und auch nicht verhinderbar waren. Der FSV spricht sich ausdrücklich gegen diskriminierendes und menschenverachtendes Verhalten aus.

Die Zuschauerin erhält ein lebenslanges Stadionverbot.

 

Autor: FSV - 02.02.2024


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